Nach dem Abschluss seiner Rechtsfakultät an der Warschauer Universität im Jahre 1990, begann Marcin Mamiński sein Anwaltsreferendar, welches vom Bezirksanwaltsrat in 1991 organisiert wurde. Sein Referendar fand in den Jahren 1991-1995 statt. Während dieses Referendars hat der Anwalt Marcin Mamiński ein Praktikum bei der Pariser Anwaltskammer abgeschlossen, sowie ein weiterführendes Studium beim Dänischen Anwaltsrat unter dem Namen „Aktivitäten eines Fachanwalts für Wirtschaftsrecht in der Europäischen Union“ abgelegt. In 1996 wurde Rechtsanwalt Marcin Mamiński Mitglied der Bezirksanwaltskammer in Warschau. Im gleichen Jahr eröffnete er in Warschau eine Anwaltskanzlei, die derzeit als Mamiński & Partners sp. k. fungiert.

Der Rechtsanwalt Marcin Mamiński spezialisiert sich im breiten Spektrum des Zivilrechts sowie des Handels- und Zollrechts, er ist Berater bei der Polnischen Zoll- und Außenhandelskammer, parlamentarischer Berater, Autor von komplexen Rechtsanalysen und Rechtsaudits.

Im Jahre 2013, nach der Vertreidigung seiner Arbeit unter dem Titel "Rechtliche Aspekte des Verbots der Wirtschaftstätigkeit", erhielt der Rechtsanwalt Marcin Mamiński den Doktorgrad in Rechtswissenschaften.

Er beherrscht Englisch und Französisch.