Die Kanzlei hat für ihre Kunden viele komplexe Rechtsgutachten in folgenden Gegenständen vorbereitet:

  • Minderung und Erhöhung des Stammkapitals in der Gesellschaft des Kunden;
  • Analyse von Rechtsvorschriften und interner Unternehmensregulierungen betreffs des Modus und der Bedingungen der Berufungen von Vorstandsmitgliedern in der Gesellschaft;
  • Charakteristik der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Holding- Struktur auf Basis einer solchen Gesellschaft;
  • Analyse von Rechtsvorschriften zur Regulierung der Bedingungen des Verzichts auf die erfüllte Funktion durch ein Vorstandsmitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie von Rechtsvorschriften zur Regulierung des Modus und der Bedingungen der Durchführung des Wettbewerbs zur Stelle des Vorstandsmitglieds einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die direkt oder indirekt dem Fiskus unterliegen;
  • Analyse der Organisierungsstruktur der Gesellschaft des Kunden, vor allem hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs und des Aufteilungsgrads von Betrieben/ Organisationseinheiten des Unternehmens sowie der Kompetenzen der Betriebsdirektoren gemäß den allgemeingeltenden Rechtsvorschriften sowie den geltenden internen Unternehmensregulierungen;
  • Einbringen einer Sachanlage gemäß Art. 14 des Rechts der Handelsgesellschaften;
  • Gewählte Aspekte der Anwendung des Gesetzes vom 3. März 2000 über die Entlohnung von Führungskräften mancher Rechtseinheiten;
  • Beschlussfassung durch den Vorstand des Kunden über die Einverständnis zur Aufnahme von Verhandlungen zwecks der Durchführung von nichtstreitigen Vergleichen betreffs der Bedingungen und Zahlungstermine für den Kunden durch Unternehmen aus er Bahnverkehrsbranche sowie der Festlegung von Bedingungen der Schuldenrückzahlung;
  • Bewertung des Rechtsrisikos des Kunden, vor allem hinsichtlich der Abschließung einer Einigung betreffs der Zusammenarbeit im Rahmen der Vermittlung und Bereitstellung von Informationen über unzuverlässige Kontrahenten von Gesellschaften des Kunden.