Die Kanzlei Mamiński & Partners bietet Rechtsberatung im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie volles Rechtsservice der Behörden und Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere:

  • Rechtshilfe im Laufe des Verfahrens über die Vergabe öffentlicher Aufträge;
  • Analyse der Spezifikationen von wesentlichen Auftragsbedingungen sowie der durch andere Auftragnehmer eingebrachten Angebote;
  • Vorbereitung von Ausschreibungsdokumentationen sowie Schriftstücken im Vergabeverfahren;
  • Bewertung des Angebots des Auftragnehmers hinsichtlich der Vorschriften über Bekämpfung unehrlicher Konkurrenz und des Kartellrechts;
  • Erstellung von Appellschreiben gegen die Ergebnisse von Ausschreibungen und die Entscheidungen des Auftraggebers
  • Vertretung des Unternehmers vor der Nationalbeschwerdekammer und den Gerichten;
  • Vorbereitung und Begutachtung von Verträgen zur Realisierung der Bestellung;
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Behörden in der Phase der Umsetzung des öffentlichen Auftrags;
  • Vorbereitung von Rechtsgutachten.

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