Die Kanzlei hat für ihre Kunden viele komplexe Rechtsgutachten erstellt, deren Gegenstand wie folgt war:

  • Anwendungsbereich zu Art. 77 des Gesetzes vom 15. November 1984 – Transportrecht (GB 2000 Nr. 50, Pos. 601 – konsolidierter Text) hinsichtlich der Ansprüche des Kunden im Bereich der Mehrwertsteuer;
  • Möglichkeit der Nutzung des Gesetzes vom 28. Juli 2005 über die öffentlich- private Partnerschaft in den Aktivitäten der Gesellschaft des Kunden;
  • Eventuelle Folgen der Entscheidung des Präsidenten des Amtes für Schutz der Konkurrenz und Verbraucherrechte auf das Ansehen des Kunden als Subjekt mit bedeutender Position auf dem Markt für Dienstleistungen betreffs der Beendigung von Verbindungen im stationären öffentlichen Telefonnetz sowie betreffs der Belastung des Kunden aus dieser Hinsicht mit Regulierungsverpflichtungen;
  • Analyse der Rechte und Pflichten der Eigentümer von Telekommunikationskabeln (Glasfaser- und Kupferkabel TKD und TKM sowie Hochtelekommunikationsleitungen) im Verhältnis zu den Eigentümern der Grundstücke, auf welchen die Telekommunikationskabel verlaufen sowie der Pflichten der Eigentümer von Telekommunikationskabeln als Benutzer der Kabel als Bauobjekte;
  • Aspekte der Funktionen von Parteien im Rahmen des Leasingvertrags für Telekommunikationsnetzlösungen sowie Möglichkeiten der Auflösung eines solchen Vertrags, Einschätzung der Folgen einer früheren Terminierung des Rechtsverhältnisses sowie Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit der dem Kunden zustehenden Entlohnung in Gerichts- und Schiedsverfahren;
  • Möglichkeit der Bedienung der Endbenutzer des Kunden in Bezug auf Änderungen im Umfang der erbrachten Telekommunikationsleistungen, mit Hilfe von Formularen auf der Internetseite;
  • Analyse der Möglichkeiten und Chancen zur Vereinfachung und Regelung der gegenseitigen zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen dem Betreiber der Bahninfrastruktur und dem Bahntelekommunikationsanbieter oder einem anderen bestehenden oder neu gegründeten Gesellschaft des Handelsrechts – aufgrund der Realisierung der Investition zum landesweiten Einsatz des GSM-R- Systems und der Notwendigkeit, ein „Verkehrsrecht“ zum Zweck der Realisierung der gegenständlichen Investition zu erstellen;
  • Die Möglichkeit, aus der Kundennetzinfrastruktur ein „nichtöffentliches“ Netz abzutrennen;
  • Vorbereitung von Vorschriften für Leistung von sowohl öffentlichen, als auch privaten Telekommunikationsdiensten;
  • Ausgewählte Aspekte der Nutzung von keiner Genehmigungen bedürfenden Funkbändern durch den Kunden, zur Leistung von Telekommunikationsdiensten für potenzielle Kunden, insbesondere zur Lieferung von Dienstleistungen des drahtlosen Zugangs zum Internet;
  • Eventuelle Begrenzungen der Rechtsform, in welcher ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten seine Tätigkeit ausführen darf;
  • Fähigkeit des Kunden zur Verwendung von Mitteln auf den Konten der Bietungsgarantien oder der Geldgarantien (Performance Bond) zum laufenden Betrieb der Gesellschaft, mit vorbehaltener Rückerstattung der Mittel samt Verzinsung sowie der Möglichkeit, die Bestimmungen der Vorschrift betreffs Auftragsvergabe zu ändern;
  • Qualifizierung einer Kapitalgesellschaft als Konkurrenz für den Kunden im Licht der beim Kunden geltenden Vorschriften über den Verkauf von Güterbeförderungsdiensten.

Vorbereitet wurden auch polnisch- und englischsprachige Projekte sowie Gutachten zu Verträgen, einschließlich Komponenten des Telekommunikationsrechts sowie Vergaberechts, u.a. betreffs der Zusammenarbeit zwischen den Anbietern, der Zusammenschaltung, der gemeinsamen Lokation, des Leasings von Telekommunikationsinfrastrukturen, die Umsetzung neuester Telekommunikationslösungen, der Verträge mit den Abonnenten des Telekommunikationsnetzes, über das öffentliche Beschaffungswesen. Außerdem wurden zahlreiche standardmäßige zivilrechtliche Verträge vorbereitet, darin Verträge über Zusammenarbeit, Vertraulichkeit, Service, Rahmenverträge über Lieferung von Geräten, Verträge mit Elementen des Urheberrechts, darin auch Lizenzverträge sowie Verträge über die Übertragung von Urheberrechten.